OGH: Wertsicherungsklausel in Mietvertrag unwirksam? Jetzt prüfen lassen!

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OGH Entscheidung zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen: Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

Aktueller Überblick zur Rechtsprechung - Wertsicherung & Mietziensanpassung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich entscheidende Klarstellungen im Hinblick auf Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen getroffen. Diese sind insbesondere für Verbraucher von großer Bedeutung. Hintergrund dieser Entscheidungen ist die weitverbreitete Praxis, den Mietzins durch Wertsicherungsklauseln an den Verbraucherpreisindex (VPI) zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Kern der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung ist die Frage, ob diese Klauseln rechtsgültig vereinbart wurden oder aufgrund formaler und inhaltlicher Mängel unwirksam sein könnten.

Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass Wertsicherungsklauseln zwar grundsätzlich zulässig sind, aber bestimmte formale Vorgaben streng erfüllt werden müssen (OGH, 17.12.2024, 10 Ob 54/24z). So ist es entscheidend, dass im Mietvertrag eindeutig geregelt ist, dass innerhalb der ersten zwei Vertragsmonate keine Mietzinsanpassung erfolgen darf. Fehlt eine solche Bestimmung, führt dies nach Auffassung des OGH zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel und damit rückwirkend zum Wegfall der Rechtsgrundlage für die in der Vergangenheit durchgeführten Zinserhöhungen. Ob Rückforderungen drei oder sogar 30 Jahre rückwirkend möglich sind, ist noch nicht eindeutig geklärt.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass die Bestimmung des Konsumentenschutzgesetzes, welche die Verwendung bestimmter Wertsicherungsklauseln in Verbraucherverträgen verbietet, verfassungskonform ist (VfGH, 24.07.2025, G 170/2024-17, G 37-38/2025-11).  

Eine neue gesetzliche Regelung mit verkürzten Verjährungsfristen wird laut Medienberichten von der Regierung in diesem Jahr angestrebt.

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