Mandanten haben uns Schreiben einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der Berliner Crash YourSound GmbH einschreitet, vorgelegt. In den inhaltsgleichen Schreiben wird mitgeteilt, dass die Crash Your Sound GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Musiktitel „Alles kaputt“ hält. Die beauftragte Kanzlei mahnt Unternehmen ab, die den Titel ohne Lizenz in Videos auf TikTok oder Instagram verwendet haben sollen.
Neben der sofortigen Löschung des Videos, wird die Abgabe einer konventionalstrafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Lizenzschadensersatz iHv EUR 40.000,00 (EUR 2.000 pro Monat der Nutzung), Anwaltskosten iHv EUR 2.293,25 und Dokumentationskosten von EUR 130,00 gefordert.
Zunächst ist es wichtig die Art der Nutzung festzustellen. Soziale Netzwerke wie Instagram und TikTok haben Lizenzverträge mit Rechteinhabern abgeschlossen. Diese Verträge erlauben es privaten Nutzern, die Musikstücke zu nutzen, die in den Musikkatalogen verfügbar sind.
Dies gilt jedoch nicht für die gewerbliche Nutzung, wenn etwa ein Unternehmen Produkte bewirbt oder Influencer Einnahmen erzielen.
Der Inhaber der Rechte an einem Musiktitel kann nach dem Urheberrechtsgesetz angemessenes Entgelt und Schadenersatz verlangen, wenn ein Titel ohne die erforderliche vorherige Zustimmung des Rechteinhabers genutzt wurde.
Geforderte Unterlassungserklärungen sind mitunter überschießend formuliert und enthalten hohe Vertragsstrafen für den Fall des Zuwiderhandelns, was möglicherweise auch unbeabsichtigt passieren kann. Eine Kontaktaufnahme mit einem Rechteinhaber oder einem von ihm beauftragten Rechtsanwalt ist ohne vorhergehende rechtliche Beratung und Prüfung der Höhe der Forderung nicht sinnvoll.
Unsere Kanzlei in Wien berät und vertritt Unternehmen sowie Content Creator imUrheber- und Medienrecht – auch im Zusammenhang mit Abmahnungen durch die CrashYour Sound GmbH.




