Kollisionen auf Skipisten gehören zu den häufigsten Ursachen schwerer Skiunfälle. Ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, hängt maßgeblich davon ab, wer gegen die anerkannten FIS-Regeln verstoßen hat. Besonders relevant sind dabei FIS-Regel 3 (Vorrang des vorderen Skifahrers) und FIS-Regel 5 (Sorgfaltspflichten beim Einfahren, Anfahren oder Queren der Piste).
In der Praxis ist die Klärung der Haftungsfrage oft schwierig: Spuren fehlen, Aussagen widersprechen einander, und kleine Details des Unfallhergangs sind entscheidend. Im Zentrum der Rekonstruktion von Pistenkollisionsunfällen steht die Frage, wer der der vordere, langsamere und wer der hintere, schnellere Skifahrer war und somit eine Möglichkeit hatte den Unfall zu vermeiden (grundlegend OGH 3 Ob 171/05 a).
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