Abmahnungen auf Social Media: Sound Guardian und Urheberrechtsrisiken

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Abmahnungen wegen Musiknutzung auf TikTok, Instagram & Co.

Derzeit erhalten zahlreiche Unternehmen, Agenturen und Content Creator Schreiben der SoundGuardian GmbH. Gegenstand dieser Abmahnungen ist die angeblich unberechtigte Nutzung von Musik in Social-Media-Videos – insbesondere auf TikTok, Instagram oder Facebook.

Gefordert werden dabei teilweise erhebliche Lizenzzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Häufiger Irrtum: Musikbibliotheken sind nicht automatisch „kommerziell nutzbar“

Viele Nutzer gehen davon aus, dass sämtliche Musikstücke aus den Plattformbibliotheken uneingeschränkt verwendet werden dürfen. Tatsächlich gelten die bestehenden Lizenzvereinbarungen der Plattformen in vielen Fällen nur für private Inhalte.

Sobald Social-Media-Beiträge geschäftlichen Zwecken dienen – etwa zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen oder im Rahmen bezahlter Influencer-Tätigkeiten – können zusätzliche Rechte erforderlich sein.

Mögliche Folgen

  • hohe Lizenzforderungen
  • Unterlassungserklärungen mit langfristiger Bindungswirkung
  • kurze Fristen und erheblicher Handlungsdruck

Was Betroffene beachten sollten

  • Abmahnschreiben sollten ernst genommen werden.
  • Erklärungen oder Zahlungen sollten nicht ungeprüft erfolgen.
  • Die geltend gemachten Ansprüche sollten rechtlich überprüft werden.

Unsere Kanzlei in Wien berät Unternehmen, Agenturen und Content Creator im Urheber- und Medienrecht und vertritt Mandanten auch im Zusammenhang mit Abmahnungen der SoundGuardian GmbH. In vielen Fällen lassen sich die wirtschaftlichen Folgen deutlich reduzieren, insbesondere durch eine frühzeitige und strategisch abgestimmte Vorgehensweise. Ziel ist eine möglichst geringe wirtschaftliche Belastung bei gleichzeitiger Minimierung des Risikos weiterer rechtlicher Schritte.

Sollte es doch erforderlich werden vor Gerichte zu gehen, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung.

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