Viele Anleger haben bei der TGI AG einen Sparplan abgeschlossen, weil sie ihr Geld sicher und langfristig anlegen wollten – oft mit dem Gedanken, regelmäßig in physisches Gold zu investieren. Gerade für Menschen, die Monat für Monat kleinere Beträge zur Seite gelegt haben, ist die aktuelle Situation besonders belastend.
Nach den bekannt gewordenen Ermittlungen gegen die TGI AG stellen sich für betroffene Kunden nun viele Fragen:
Was ist mit meinem eingezahlten Geld passiert?
Habe ich tatsächlich Eigentum an Gold erworben?
Kann ich mein Geld oder mein Gold zurückverlangen?
Soll ich mich dem Strafverfahren anschließen?
Welche Fristen muss ich beachten?
Wir unterstützen Anleger dabei, ihre Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte zu setzen.
Am 02.06.2026 wurden die Räumlichkeiten der TGI AG in Vaduz durchsucht. Die liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden ermitteln unter anderem wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der Geldwäsche. Für Anleger stellt sich daher nun die Frage, ob und wie sie ihre veranlagten Gelder oder verwahrtes Gold herausbekommen können.
Die Ermittlungsbehörden untersuchen Zahlungsströme der Gesellschaft und gehen dem Verdacht nach, dass Kundengelder nur zum Teil wie vertraglich vorgesehen zur Erfüllung von Verpflichtungen an die entsprechenden Geschäftspartner der TGI weitergeleitet wurden.
Dem vorangegangen waren Maßnahmen von verschiedenen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat am 22.04.206 eine Warnmitteilung veröffentlicht, in der sie mitgeteilt hat, dass die TGI AG keine Berechtigung hat konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und ihr die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) nicht gestattet ist.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat mit Verfügung vom 26.05.2026 die sofortige Einstellungdes Vertriebs und des öffentlichen Angebots der Produkte "Customer Basic 2%", "Sales Premium" und "Sofortrabatt" durch die TGI AG angeordnet. Laut Einschätzung der FMA betreibt die TGI AG mit diesen Produkten das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Bewilligung der FMA.
Die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin hat mit Bescheid vom 19.06.2026 angeordnet, dass die TGI AG das Geschäftsmodell zum Produkt „Sales Premium“ unverzüglich einzustellen und abzuwickeln hat. Die Bafin hat das Geschäftsmodell als Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert, für welches die TGI AG in der Bundesrepublik Deutschland nicht über die dafür erforderliche Erlaubnis der Bafin verfügt. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die TGI AG die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Für Anleger ist nun relevant, ob sie Eigentum an physischem Gold erlangt haben. Anleger, die Eigentumsrechte nachweisen können, können grundsätzlich die Herausgabe ihres Eigentums verlangen. Zu prüfen ist, ob eine Herausgabe oder Rückzahlung von Geldern auf Grundlage einer (außerordentlichen) Kündigung oder Rückabwicklung möglich ist. Für betroffene Anleger ist daher entscheidend, die eigenen Unterlagen genau prüfen zu lassen.
Betroffene Anleger können zivilrechtliche Ansprüche im laufenden Strafverfahren im Wege einer Privatbeteiligung geltend machen. Dies hat den Vorteil, dass ein Schadenersatzanspruch im Strafverfahren miterledigt werden kann, Verjährungsfristen gehemmt werden, aber auch, dass Anleger Verfahrensrechte wie insbesondere Akteneinsicht haben. Dadurch können wiederum Erkenntnisse für mögliche Durchsetzung von Ansprüchen auf dem Zivilrechtsweg gewonnen werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Privatbeteiligung im laufenden Strafverfahren sowie der Prüfung und Durchsetzungzivilrechtlicher Ansprüche.




