Durch die ständige Vertretung von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Kapitalanlagegesellschaften verfügen wir über Spezialkenntnisse in Bezug auf aufsichtsrechtliche Anforderungen an diese Unternehmen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung, Prozessführung - insbesondere in Anlageberatungsprozessen - wie auch der Gestaltung interner Regelwerke und Geschäftsprozesse.